KINDERGARTENPFLICHT

Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder, das letzte Jahr vor der Schulpflicht verpflichtend.

 AUSZUG AUS DER KINDERGARTENORDNUNG

Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr im Jahr vor dem Schuleintritt verpflichtend. Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Tagen pro Woche mit mindestens 20 Wochenstunden (4 Stunden pro Tag) und einer Anwesenheit bis spätestens 7.45 Uhr regelmäßig zu erfüllen.

 

Die gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die Eltern nachzuweisen (Erkrankung, außergewöhnliche Ereignisse) und

 

      durch eine schriftliche Entschuldigung

 

      durch telefonische Verständigung

 

      oder durch ein ärztliches Attest zu belegen.

 

Gerechtfertigtes Fernbleiben ist analog zum Schuljahr mit den Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien, den schulautonomen Tagen und mit 5 Wochen (oder 25 einzelne Tage) zusätzlichen Fernbleibens (z.B.: gemeinsamer Urlaub mit den Eltern, einzelne Tage freinehmen,....) begrenzt. Die Eltern haben die Kindergartenleitung von jeder Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Eine ärztliche Bestätigung und telefonische Verständigung benötigen wir bei Erkrankungen wie: Windpocken, Ringelröteln, Bindehautentzündung, Mittelohrentzündung oder anderen Infektionskrankheiten.

 

Eine schriftliche Entschuldigung und telefonische Verständigung benötigen wir, wenn Ihr Kind krank ist und Sie keinen Arzt aufsuchen wie bei Schnupfen, Husten,…..

 

Eine telefonische Verständigung benötigen wir beim zusätzlichen Fernbleiben wie Urlaub oder außergewöhnlichen Ereignissen.

 

Im Anhang finden sie eine Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben, welches sie verwenden können.

 

Die Verletzung der Kindergartenpflicht wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 220,-€ und im Falle der Uneinbringlichkeit mit bis zu 2 Wochen Ersatzhaftstrafe bestraft.

 

Für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für Kinder, die gemäß § 15 Schulpflichtgesetz vom Schulbesuch befreit sind, ist der Besuch des Kindergartens freiwillig.

NAHTSTELLE: Kindergarten-Schule

In unserem Kindergarten werden für alle 5-6jährigen Kinder zusätzliche Aktivitäten für die Schulvorbereitung angeboten.

Denkspiele, Schwungübungen, Sprachspiele, Experimente,.... wecken den Spaß am Lernen.

Dabei unterstützen und fördern wir die Kinder  in ihrer kognitiven, körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung.

 

Eine regelmäßige und systematische Beobachtung der Sprachentwicklung der Kinder ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund führt jede Kollegin eine schriftlich, standardisierte Sprachstandsfeststellung durch.

 

Um den Übergang zur Schule lustvoll erleben zu können, bieten wir am Ende des Jahres verschiedene zusätzliche Aktivitäten für alle Schulanfänger:innen an (Schultaschenfest,.....).

 

Damit den Schulanfänger:innen die Schule vertraut wird, besuchen wir mit ihnen die Volksschule Ternberg. Dabei werden wir mit den Schulkindern verschiedene gemeinsam Aktivitäten durchführen (Schule besichtigen,...).